Management- & Organisationsberatung
Standortbestimmung, Prozess- und Organisationsentwicklung, Governance-Strukturen und die Verzahnung von Compliance mit dem operativen Geschäft.
Drei Geschäftsfelder unter einem Dach: Ingenieurleistungen über die gesamte technische Breite, strategische und technische Beratung — und ein eigenes Portfolio geschützter Technologien nebst Fachverlag.
Ingenieurleistungen über die gesamte Breite — von der Produkt- und Systementwicklung über Gebäude-, Industrie- und Energietechnik bis zu Prozess-, Infrastruktur- und Medizintechnik.
Zu den IngenieurfeldernStrategische und technische Beratung — Executive und Corporate Consulting, Compliance, Forensik, Rating und Zertifizierung, Unternehmensfinanzierung, Nachfolge sowie öffentliche Hand.
Zu den BeratungsfeldernEigene Technologieentwicklung und Schutzrechte unter der Plattform VELUNOX™ sowie der Fachverlag EUPHORIX™. IMS ist Inhaberin und Lizenzgeberin.
Zum PortfolioEngineering ist das erste und größte Geschäftsfeld. Es reicht von der Produkt- und Systementwicklung über Gebäude-, Industrie- und Energietechnik bis zu Verfahrens-, Infrastruktur- und Medizintechnik. Sicherheits- und Brandschutztechnik sind darin zwei Felder unter siebzehn — nicht der Gesamtgegenstand.
Die Leistungen werden unmittelbar oder mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen erbracht. Umfang und Tiefe werden je Vorhaben festgelegt.
Das Beratungsfeld reicht von der Unternehmensführung über Finanzierung, Nachfolge und Transaktionen bis zu den technischen Fachdisziplinen. Die nachstehenden Felder sind der ausgearbeitete Teil; jeder mit eigener Anlaufstelle.
Standortbestimmung, Prozess- und Organisationsentwicklung, Governance-Strukturen und die Verzahnung von Compliance mit dem operativen Geschäft.
Aufbau und Betrieb der Compliance-Funktion — dauerhaft oder als Interim-Compliance-Officer zur Überbrückung von Vakanzen.
Vorbereitung, Einführung und Auditbegleitung für die gängigen Normen — bis zur Zertifizierungsreife.
Aufbau von Informationssicherheits-Managementsystemen und Umsetzung der erweiterten Cybersicherheitspflichten.
Benennung als externer DSB, DSGVO-/revDSG-Konformität und eine gemeinsame Beschwerde- und Meldestelle für Gleichbehandlung, Datenschutz und Hinweisgeberschutz.
Standortbestimmung des Compliance-Reifegrads und Unterstützung bei Transparenz- und Registerpflichten.
Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungskonzepte.
Vorbeugender und organisatorischer Brandschutz, Bestellung und Wahrnehmung der Beauftragtenfunktion.
VEFK-Bestellung, Aufbau der elektrotechnischen Organisation und wiederkehrende Prüfungen.
Unabhängige Aufklärung und gutachterliche Bewertung sicherheitsrelevanter Vorfälle und Schadensfälle.
Sofortkanal bei behördlichem, prüf- oder versicherungsseitigem Druck sowie nach Personalausfall in sicherheitskritischen Funktionen.
Live-Online- und Präsenzschulungen für sicherheitsrelevante Rollen und wiederkehrende Pflichtunterweisungen.
Die vorstehend ausgearbeiteten Anlaufstellen decken den sicherheits- und compliancebezogenen Teil ab. Das Beratungsfeld ist weiter gefasst.
Rechts- und Steuerberatung sind nicht Gegenstand; hierfür arbeiten wir mit Kanzlei und Steuerberatung Ihrer Wahl zusammen.
Neben Engineering und Consulting entwickelt die IMS New Technologies AG eigene System- und Verfahrensansätze und hält die daraus entstehenden Schutzrechte. Sie ist Inhaberin und Lizenzgeberin und überführt die Entwicklungen über Lizenzmodelle in marktfähige Anwendungen. Die Marken werden nachfolgend oberhalb der Erfindungslinie dargestellt; technische Einzelheiten sind Gegenstand gesonderter Vereinbarungen.
Dachplattform des Technologieportfolios. IMS New Technologies AG ist Inhaberin und Lizenzgeberin saemtlicher darunter gefuehrter Schutzrechte.
Verfahren zur Wertschoepfung aus bestehenden Lagerstaetten und zur Nachnutzung ausgefoerderter Felder.
Technologien zur nachhaltigen Nutzbarmachung arider Regionen — Wasser, Energie, Anbau und Bodenaufbau im Verbund.
Integrierte Kreislaufwirtschaft fuer dezentrale Energie- und Stoffverbuende mit gekoppelter Waerme-, Strom- und Nahrungsmittelerzeugung.
Digitale Arbeits- und Telemedizin fuer den gesetzlichen Vorsorgemarkt und die aerztliche Versorgung in unterversorgten Raeumen.
Vernetzte Gebaeude- und Sicherheitstechnik entlang der NIS-2- und KRITIS-Anforderungen.
Fachverlag der Gruppe. Veroeffentlichung von Fachbeitraegen, Leitfaeden und Schulungsunterlagen aus den Ingenieur- und Beratungsfeldern.
Die IMS New Technologies AG mit Sitz in Herisau ist die Muttergesellschaft der Gruppe. Sie hält sämtliche Schutzrechte des Technologieportfolios und ist alleinige Gesellschafterin der nachstehenden Gesellschaft.
Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz in Luxemburg. Alleinige Gesellschafterin ist die IMS New Technologies AG. Die Gesellschaft ist innerhalb der Gruppe tätig.
Darüber hinaus arbeitet die IMS New Technologies AG mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen zusammen. Diese sind keine Konzerngesellschaften; die Vertragsbeziehung besteht jeweils unmittelbar mit der IMS New Technologies AG.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigenständig geregelt und werden nicht automatisch gegenseitig anerkannt. Grundlage für grenzüberschreitende Mandate sind drei separate nationale Zulassungen.
Die Leistungen der IMS New Technologies AG werden von einem registrierten Sachverständigen mit nationaler Sicherheitsfachkraft-Zulassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz verantwortet.
IMS New Technologies AG ist ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen tätig. Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail — Sie erhalten eine sachbezogene Ersteinschätzung.
Ausschließlich B2B. Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand Herisau. Für Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland greift regelmäßig das Reverse-Charge-Verfahren (§ 3a Abs. 2 UStG).
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) sowie Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG (CH).
Eine gesonderte MWST-Nummer wird nicht angegeben. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt das Empfängerortprinzip; die Steuerschuld geht regelmäßig auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge, § 3a Abs. 2 UStG i. V. m. § 13b UStG). Für die Bezugsteuer in der Schweiz gelten Art. 8 Abs. 1 und Art. 45 MWSTG.
Registrierung beim Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF), Käppelinstraße 12–14, 79576 Weil am Rhein:
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Die IMS New Technologies AG verarbeitet personenbezogene Daten von Personen in der Europäischen Union nur gelegentlich, ohne umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und ohne hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Eine Pflicht zur Benennung eines Vertreters in der Union besteht daher nach Art. 27 Abs. 2 lit. a DSGVO nicht. Anfragen betroffener Personen und Aufsichtsbehörden werden unmittelbar über die verantwortliche Stelle bearbeitet.
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Über beschwerdestelle.info steht ein gebündelter Kanal für Meldungen und Beschwerden zur Verfügung — für Gleichbehandlung (§ 13 AGG), Datenschutz (Art. 77 DSGVO) und Hinweisgeberschutz (HinSchG in Umsetzung der RL (EU) 2019/1937).
AGB der IMS New Technologies AG für Beratungs- und Lizenzleistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der IMS New Technologies AG ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Geschäft mit Verbrauchern findet nicht statt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
IMS erbringt die vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mit fachlich geeigneten Partnerorganisationen. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Es gelten die vereinbarten Honorare. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland bestimmt sich der Leistungsort nach dem Empfängersitz; die Umsatzsteuer schuldet regelmäßig der Leistungsempfänger im Reverse-Charge-Verfahren (§ 3a Abs. 2 UStG i. V. m. § 13b UStG). In der Schweiz gelten Art. 8 Abs. 1 und Art. 45 MWSTG (Bezugsteuer).
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit. Beide Parteien behandeln überlassene Unterlagen und Kenntnisse vertraulich und nutzen sie nur zum Zweck des Auftrags.
IMS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
An Konzepten, Unterlagen, Technologien und Marken der IMS — einschließlich der unter der Plattform VELUNOX™ zusammengefassten Schutzrechte — verbleiben sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte bei IMS, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich ein Nutzungs- oder Lizenzrecht eingeräumt wird.
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Herisau.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.